Der Gebrauch einer beschreibenden Domain ist nicht automatisch wettbewerbs- oder sittenwidrig.
Die Ausrüstung eines PC mit Lautsprechern und Soundkarte ist allein noch kein Indiz für eine werbungskostenschädliche private Verwendung.
Der umstrittene Telekommunikationserlass über die private Nutzung betrieblicher Internet- und Telefonanschlüsse wurde wieder aufgehoben.