Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Keine Werbung per eMail

Werbung per eMail zu verschicken, ist unzulässig.

Die Versendung von E-Mail-Werbung ist unzulässig. Die Begründungen dafür sind unterschiedlich: Zum einen wird darin ein unlauteres Mittel zur Abwerbung von Kunden gesehen, zum anderen soll die unaufgeforderte Zusendung von eMails gegen das Zivilrecht verstoßen. Teilweise wird auch angeführt, dass die Zusendung unverlangter Werbung mittels eMail einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt.

Ausnahmen liegen nur dann vor, wenn der Empfänger sein Einverständnis erklärt hat oder besondere Umstände gegeben sind, die das Einverständnis des Empfängers vermuten lassen.

 
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