Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Steuererklärungen

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!“ BGH-Urteil von 1965

Das Erstellen von Steuererklärungen gehört zu unseren Alltagsaufgaben. Wenn Sie selbstständig sind, Ihre Immobilie vermieten oder als Arbeitnehmer in verschiedenen Unternehmen tätig sind, kommen Sie um die Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung nicht herum. Das können wir Ihnen nicht ersparen. Als erfahrene Steuerkanzlei zeigen wir Ihnen jedoch Potentiale zur Steueroptimierung und Entlastungen auf.

Für Unternehmen sämtlicher Rechtsformen erstellen wir alle anfallenden Steuerdeklarationen und behalten hierbei steuerliche Wahlrechte im Auge und berücksichtigen alle Absetzungsmöglichkeiten.

Besonders gute Gestaltungsmöglichkeiten zeigen wir Ihnen beim Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer auf. Hier können eine frühzeitige und vorausschauende Vermögensplanung und -sicherung die Steuerlast deutlich senken. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Vermögensübergabe effizient gestalten und Freibeträge gut nutzen können.

Unsere Leistungen im Rahmen der Steuererklärungen zusammengefasst:

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Schenkungsteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Rechtsbehelfsverfahren gegen unrichtige Verwaltungsakte
  • Vertretung vor Finanzgerichten
 

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