Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Vermögensberatung

“Risiko ist das, was übrigbleibt, wenn du glaubst, an alles gedacht zu haben.“ Carl Richards

Wissen Sie genau, wie hoch Ihre Altersvorsorge und Ihr Vermögen mit Beginn des Ruhestandes sind? Gibt es eine Versorgungslücke, entstanden durch Krankheit oder wirtschaftlich schwierige Jahre? Als Steuerberater kennen wir Sie als Mensch, kennen Ihre Ziele und Ihre Zahlen. Gemeinsam erstellen wir eine umfassende und ganzheitliche Analyse Ihrer Vermögensverhältnisse und Ihrer Altersversorgung.

Sicherlich kennen Sie aus Ihrem persönlichen Umfeld Menschen, die durch falsche Versprechungen und angeblich sichere Geldanlagen Vermögen verloren haben. Umso wichtiger ist es, sich Zeit für die Vermögensberatung und Vermögenssicherung zu nehmen. Als Steuerberater sind wir bezüglich der Anlageempfehlung neutral, da wir nicht am Investment beteiligt sind.

Gerade in Zeiten niedriger Verzinsungen muss man ruhig und gelassen, ohne jegliche Euphorie, Geldanlagen genau unter die Lupe nehmen. Wie hoch ist der tatsächliche Steuerspareffekt der Vermögensanlage? Wie sind die wirtschaftlichen Grundlagen und Perspektiven des Investments zu beurteilen? Wo könnten Probleme entstehen?

Lassen Sie sich von uns neutral beraten.

Unsere Leistungen im Rahmen der Vermögensberatung zusammengefasst:

Kapitalanlagen, Immobilien

  • Steuerliche Konsequenzen eigengenutzter und fremdvermieteter Wohnungen
  • Finanzierungsentscheidungen (Bauspardarlehen, Hypothekendarlehen, Eigenkapitaleinsatz, Tilgung und Kapitalversicherung, u.a.)
  • Prüfung von Vertragsgestaltungen unter steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekten

Kapitalanlagen, Finanzanlagen

  • Wirtschaftliche Beurteilung von Anlagen im Kapitalversicherungsbereich
  • Steuerliche Beurteilung niedrig- und hochverzinslicher Geldanlagen
  • Steuerliche und wirtschaftliche Auswirkungen stiller Beteiligungen

Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten

  • Steuerliche und wirtschaftliche Beurteilung von Vermögensübertragungen durch Erbschaft, Schenkung oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge im Privatbereich, bei Einräumung von Nutzungsrechten wie Nießbrauch u.ä., im Rahmen der Erbauseinandersetzung und ähnlichen familienrechtlichen Vermögensauseinandersetzungen

Altersversorgung

  • Bewertung von Investitionen zur Verwendung als private Altersversorgung unter den Aspekten Werterhaltung, Ertragssicherheit sowie steuerlicher Konsequenzen
 

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