Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Internet und Telekommunikation

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Bereits in der Werbung für den Abschluss eines Vertrages über eine Bestellhotline muss auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden.
Faxrechnungen ermöglichen den Vorsteuerabzug nur unter sehr engen, kaum überprüfbaren Voraussetzungen.
Anrufe, durch die Handybesitzer gezielt zu einem kostenintensiven Rückruf veranlasst werden sollen, können unzulässige belästigende Werbung darstellen.
Die Registrierung einer Domainadresse ohne eigene Verwendungsabsicht ist nur dann eine sittenwidrige Behinderung, wenn die Reservierung ausschließlich dazu dient, die Domain für einen Konkurrenten zu sperren.
Die von der Deutschen Telekom AG angebotenen Tarife "Aktiv Plus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120" sind möglicherweise wettbewerbswidrig.
Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden.
Wer eine Domain mit seinem bürgerlichen Familiennamen einrichten möchte, besitzt ein vorrangiges Interesse gegenüber anderen Domaininhabern.
Der Betreiber eines Internetangebotes mit einer ECard-Funktion hat die Verpflichtung, die unerwünschte Zusendung von Werbe-Emails zu verhindern.
Ein direkter Link auf allgemein zugängliche Informationen stellt weder eine Wettbewerbsverletzung noch eine Urheberrechtsverletzung dar.
Ein neues Urteil legt fest, dass die Kosten für Updates von Standardsoftware sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.
 

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