Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Selbständige und Unternehmer

Anfang | << | 24 25 26 27 28 [29] 30 31 32 33 34 | >> | Ende

Die in Kraft getretene Reform der Insolvenzanfechtung beseitigt zwar nicht alle Probleme, schafft aber etwas mehr Sicherheit für Lieferanten und Arbeitnehmer insolventer Betriebe.
Es zeichnet sich ab, dass für die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen wieder eine gesetzliche Regelung geschaffen wird.
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern soll 2018 von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben werden.
Die Regelung zum Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne ist verfassungswidrig, weil es keine gesetzliche Grundlage für den Erlass gibt.
Ein neues Gesetz bringt neben umfassenden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen ins Ausland auch eine generelle Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.
Der Übergang von der Einkünfteerzielungsabsicht zur Liebhaberei führt nicht sofort zu einer steuerpflichtigen Betriebsaufgabe, sondern wird erst dann anteilig besteuert, wenn der Betrieb tatsächlich aufgegeben oder verkauft wird.
Per Gesetz möchte der Bundesrat gegen Steuergestaltungen vorgehen, die über Lizenzmodelle die Nutzung niedriger Hebesätze in einem anderen Ort zum Ziel haben.
Ein Investitionsabzugsbetrag für eine bereits durchgeführte Investition kann auch noch nachträglich zur Gewinnglättung geltend gemacht werden.
Eine Leasingsonderzahlung kann zwar in der Regel sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden. Bei einer späteren Nutzungsänderung ist aber eine Korrektur notwendig.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371