Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Kauf und Abschreibung von Vertragsarztpraxen

Die Vertragsarztzulassung ist ein Wirtschaftsgut, das keinem Wertverzehr unterliegt und nicht abgeschrieben werden kann.

Der Inhaber einer Vertragsarztzulassung kann diese gleichbleibend in Anspruch nehmen und deren Wert im Nachbesetzungsverfahren durch eine Überleitung auf einen Nachfolger verwerten. Deshalb erschöpft sich der Wert des wirtschaftlichen Vorteils aus der Vertragsarztzulassung - unabhängig von einer Altersgrenze für Vertragsärzte - nicht in einer bestimmten Zeit. Für die Abnutzbarkeit immaterieller Wirtschaftsgüter kommt es jedoch entscheidend darauf an, ob sich deren Wert in einer bestimmten oder bestimmbaren Zeit erschöpft.

Wenn der Nachfolger eines Vertragsarztes nur den wirtschaftlichen Vorteil aus der Vertragsarztzulassung erwirbt, am Patientenstamm der alten Praxis oder an anderen wertbildenden Faktoren aber kein Interesse hat, ist das erworbene Wirtschaftsgut somit nicht abschreibungsfähig. Anders sieht es nach Meinung des Bundesfinanzhofs dagegen aus, wenn der Erwerbsgegenstand die Praxis des Übergebers als Chancenpaket ist.

Erwirbt daher eine Gemeinschaftspraxis eine Vertragsarztpraxis samt den zugehörigen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern, ist der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar im Praxiswert als abschreibbares immaterielles Wirtschaftsgut enthalten. Entscheidendes Indiz für einen beabsichtigten Erwerb der Praxis als Chancenpaket ist, dass Verkäufer und Käufer einen Kaufpreis in Höhe des Verkehrswerts der Praxis oder sogar einen Zuschlag darauf vereinbaren. Der Umstand, dass die Gemeinschaftspraxis nicht beabsichtigte, die ärztliche Tätigkeit in den Räumen des bisherigen Einzelpraxisinhabers fortzusetzen, ändert dann nichts an der Abschreibbarkeit des Praxiswerts.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371