Viele Steuervorteile für Elektromobilität und umweltfreundliche Verkehrsmittel werden verlängert oder ausgeweitet.
Zum 1. Juli 2019 wird aus der Gleitzone der Übergangsbereich, in dem bis zu einem Monatslohn von 1.300 Euro ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer anfallen.
Der Europäische Gerichtshof verlangt von den EU-Staaten, die Arbeitgeber zu einer generellen Erfassung der geleisteten Arbeitszeit aller Arbeitnehmer zu verpflichten.
Die Finanzverwaltung hat geregelt, wie die Vermietung des Home-Office an den Arbeitgeber steuerlich zu behandeln ist.
A1-Bescheinigungen für die Entsendung eines Arbeitnehmers müssen seit diesem Jahr elektronisch beantragt werden. In einigen Ländern gibt es zur Bescheinigung verstärkt Kontrollen.
Ein Dienstwagen für den als Minijobber angestellten Ehegatten hält dem Fremdvergleich nicht stand und wird daher vom Finanzamt nicht anerkannt.
Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, die derzeit bis 2021 befristete Förderung für Elektro-Dienstwagen deutlich verlängern zu wollen.
Die Finanzverwaltung hat Details zur Berechnung des monatlichen Nutzungsvorteils bei der Privatnutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Fahrrads ab 2019 geregelt.
Neben der Ausgabe von Essensmarken und der direkten Gestellung von Mahlzeiten gibt es auch die Möglichkeit, den Arbeitnehmern einen Zuschuss für die Mahlzeiten zu zahlen.
Solange die Tätigkeitszeit in einem Praktikum insgesamt nicht länger als drei Monate dauert, führen auch vom Praktikant veranlasste Unterbrechungen nicht zu einem Mindestlohnanspruch.