Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Personal, Arbeit und Soziales

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In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof das neue Reisekostenrecht mit seinen teils negativen Folgen für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer bestätigt.
Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers können nur nach einem ausdrücklichen Hinweis des Arbeitgebers auf verbleibenden Resturlaub verfallen.
Viele Steuervorteile für Elektromobilität und umweltfreundliche Verkehrsmittel werden verlängert oder ausgeweitet.
Zum 1. Juli 2019 wird aus der Gleitzone der Übergangsbereich, in dem bis zu einem Monatslohn von 1.300 Euro ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer anfallen.
Der Europäische Gerichtshof verlangt von den EU-Staaten, die Arbeitgeber zu einer generellen Erfassung der geleisteten Arbeitszeit aller Arbeitnehmer zu verpflichten.
Die Finanzverwaltung hat geregelt, wie die Vermietung des Home-Office an den Arbeitgeber steuerlich zu behandeln ist.
A1-Bescheinigungen für die Entsendung eines Arbeitnehmers müssen seit diesem Jahr elektronisch beantragt werden. In einigen Ländern gibt es zur Bescheinigung verstärkt Kontrollen.
Ein Dienstwagen für den als Minijobber angestellten Ehegatten hält dem Fremdvergleich nicht stand und wird daher vom Finanzamt nicht anerkannt.
Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, die derzeit bis 2021 befristete Förderung für Elektro-Dienstwagen deutlich verlängern zu wollen.
Die Finanzverwaltung hat Details zur Berechnung des monatlichen Nutzungsvorteils bei der Privatnutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Fahrrads ab 2019 geregelt.
 

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