Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Einkommensteuer - Immobilien

Anfang | << | 28 29 30 31 32 [33] 34 35 36 37 38 | >> | Ende

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten für die Sanierung eines dioxinbelasteten Grundstücks als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitsvermerk zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 wieder aufgehoben, obwohl die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes noch nicht geklärt ist.
Der Bundesfinanzhof hält an seiner Rechtsprechung fest, dass Drittaufwand im abgekürzten Vertragsweg als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehbar ist.
Seit Anfang April liegt der Entwurf für das Eigenheimrentengesetz vor, mit dem die Riester-Förderung auf selbstgenutzte Wohnimmobilien ausgeweitet wird.
Zwischen dem Bund und den Ländern gibt es Streit darüber, ob die Kinderzulage zur Eigenheimzulage weiter bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden soll oder nur bis zum 25. Lebensjahr.
Eine Verfassungsbeschwerde über die zulässigkeit des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Für die Zweitwohnungssteuer kommt es auf das Innehaben einer Zweitwohnung an, nicht zweier Wohnungen.
Der Bundesfinanzhof hält an seiner Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden fest.
Die Beschränkung der Eigenheimzulage auf Immobilien im Inland verstößt gegen EU-Recht.
Wenn von zwei baugleichen und gleichzeitig gebauten Immobilien nur eine vermietet werden soll, ist für den vollen Werbungskostenabzug eine saubere Trennung der Darlehen und der damit getätigten Zahlungen notwendig.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371