Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Vermögensaufbau und Altersvorsorge

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Nachdem letzte Interpretationsschwierigkeiten beseitigt sind, kann die europaweite Zinsbesteuerung zum 1. Juli 2005 starten.
Durch das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" werden zukünftig Rentenbezüge automatisch an das Finanzamt gemeldet.
Anfang 2004 wurde die Besteuerung des Zwischengewinns bei Fondsanteilen abgeschafft, im Jahr 2005 wird sie wieder eingeführt.
Betriebliche Direktversicherungen sind zukünftig noch stärker steuerlich begünstigt, aber auch zusätzlichen Anforderungen unterworfen.
Das Alterseinkünftegesetz ändert auch die Besteuerung von Betriebsrenten, indem diese langfristig höher besteuert werden.
Durch das Alterseinkünftegesetz wird die unterschiedliche Besteuerung der Pensionen und Renten aufgehoben und für eine homogene Regelung gesorgt.
Vor allem Vereinfachungen der bisher sehr bürokratischen Regeln prägen die ab 2005 geltenden Änderungen bei der Riester-Rente.
Gemäß einem Beschluss des Finanzgerichts Köln und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die ausländische Körperschaftsteuer doch auf die Einkommensteuer eines inländischen Anlegers anzurechnen.
Wegen der umfassenden Änderungen bei der Besteuerung von Alterseinkünften gibt es nun ein Wahlrecht für die Ertragsanteilsbesteuerung, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen.
Nur noch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, Lebensversicherungen mit eigenem Deckungsstock zu errichten und so die steuerlichen Vorteile der Lebensversicherung mit der Rendite eines Aktienfonds zu kombinieren.
 

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