Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Fahndung nach Spekulationsgewinnen

Die Steuerfahndung hat nach der Feststellung ausländischer Kapitalerträge nun die Erfassung der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, den Spekulationsgewinnen, entdeckt.

Nachdem die Steuerfahndung zunächst die Feststellung ausländischer Kapitalerträge im Auge hatte, hat sie nun die Erfassung der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften entdeckt. Dazu bedarf es aber ebenso wie bei der Feststellung ausländischer Kapitelerträge der Mithilfe der Kreditinstitute. Die Steuerfahndung versucht, Einsicht in die Wertpapierverkäufe und Kaufbelege zu nehmen, um Spekulationsgeschäfte zu ermitteln. Diesem Verhalten sind Sie als Bankkunde jedoch nicht schutzlos ausgesetzt. Die Suche der Steuerfahndung stellt oftmals eine unzulässige Ausforschungsermittlung dar, die gegen Vorschriften der Abgabenordnung verstößt, deren Zweck Ihr Schutz als Kunde eines Kreditinstitutes ist. Gegen ein Auskunftsersuchen der Steuerfahndung stehen daher auch die Rechtsmittel des Einspruchs, der Anfechtungsklage und der Unterlassungsklage zur Verfügung.

 
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