Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Jahresbescheinigung über Kapitalerträge

Banken sind zukünftig verpflichtet, eine Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne auszustellen.

Beginnend mit 2004 sind Kreditinstitute und Finanzdienstleister verpflichtet, jedem Kunden eine zusammenfassende Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne auszustellen. Diese Bescheinigung ist zugleich eine Steuerbescheinigung für die Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer. Der Bundesfinanzminister will mit dieser Änderung, die mit dem Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt wurde, zweifellos eine bessere Erfassung dieser Erträge bei der Besteuerung sicherstellen.

 
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