Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Berechnung der Höhe einer Betriebsrente

Bei der Berechnung der Höhe einer Betriebsrente kann auch die bisherige betriebliche Handhabung herangezogen werden.

Sieht der Wortlaut einer Betriebsvereinbarung bei der Berechnung der Betriebsrente vor, dass auf den monatlichen Durchschnittsnettoverdienst abzustellen ist, ist die Frage, ob dabei auch Einmalzahlungen wie das tarifliche Urlaubsgeld oder eine jährliche Sonderzuwendung zu berücksichtigen sind, anhand der Auslegung des Sinn und Zwecks der Regelung zu ermitteln. Unabhängig davon, ob man zu einer Berücksichtigung der genannten Entgeltbestandteile kommt oder nicht, kann auch die bisherige betriebliche Handhabung herangezogen werden, meint das Landesarbeitsgericht Berlin.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371