Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Verkauf von Wertpapieren und kurzfristiger Wiederkauf

Verkaufen Sie Wertpapiere nur zur Verlustrealisierung innerhalb der Spekulationsfrist und kaufen sie kurz darauf zurück, so ist das kein Gestaltungsmissbrauch.

Wenn Sie Wertpapiere zwei Tage nach deren Verkauf mit Verlust wieder kaufen, so ist das kein Gestaltungsmissbrauch. Da es sich um börsennotierte Wertpapiere handelt, ändern sich die einen Kauf oder Verkauf beeinflussenden Faktoren täglich. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Sie sich zwei Tage nach dem Verkauf der Aktien auf Grund einer neuen wirtschaftlichen Bewertung der Chancen und Risiken, die in diesen Wertpapieren liegen, zu einem erneuten Kauf dieser Papiere entschlossen haben.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Ihnen das Gesetz - anders als die Regelungen bei anderen Einkunftsarten - die Möglichkeit einräumt, durch die Wahl des Veräußerungszeitpunktes über den Eintritt des Steuertatbestandes zu entscheiden und damit Ihr Grundrecht der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit in Anspruch zu nehmen.

 
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