Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Einkünfteerzielungsabsicht eines geschlossenen Immobilienfonds

Hat ein geschlossener Immobilienfonds nur eine zeitlich begrenzte Vermietungsabsicht, dann darf das Finanzamt die Einkünfteerzielungsabsicht auch beim Gesellschafter überprüfen.

Wenn ein geschlossener Immobilienfonds darauf angelegt ist, nur für einen begrenzten Zeitraum (im Streitfall 20 Jahre) eine Vermietungstätigkeit auszuüben, dann besteht nicht automatisch eine Einkünfteerzielungsabsicht, meint der Bundesfinanzhof. In so einem Fall muss die Einkünfteerzielungsabsicht sowohl bei der Personengesellschaft (Immobilienfonds) als auch beim Gesellschafter überprüft werden, was dazu führen kann, dass der Werbungskostenabzug verloren geht.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371