Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Kapitaleinkünften

Einsprüche gegen die Besteuerung von Kapitaleinkünften hat die Finanzverwaltung per Allgemeinverfügung zurückgewiesen.

Mit einer Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung alle am 22. Juli 2008 anhängigen Einsprüche zurückgewiesen, die eine verfassungswidrige Besteuerung der Kapitaleinkünfte unterstellen. Die Frist für eine Klage beim Finanzgericht läuft ein Jahr nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung ab.

 
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