Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Mindestbesteuerung bleibt fraglich

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung per Verlustverrechnungsbeschränkung.

Eine der ersten Maßnahmen der rot-grünen Regierungskoalition war die Einführung einer Verlustverrechnungsbeschränkung durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002. Damit galt zwischen 1999 und 2003 eine faktische Mindestbesteuerung, weil die Verrechnung von Verlusten mit Einkünften einer anderen Einkunftsart nur noch eingeschränkt möglich war. Ab 2004 hat dieselbe Koalition die Regelung wieder abgeschafft, weil sie sich in der Praxis als schwer handhabbar erwiesen habe.

Für die Zeit davor musste sich schon der Bundesfinanzhof mit der Regelung befassen, der sie für so verkorkst hielt, dass sie aufgrund ihrer Komplexität und schweren Verständlichkeit wegen fehlender Normenklarheit verfassungswidrig sei. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht um eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung gebeten. Diesen Vorlagebeschluss hat das Gericht nun als unzulässig zurückgewiesen. Als Grund dafür gibt das Verfassungsgericht an, der Bundesfinanzhof habe sich nicht ausreichend mit den verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten und Sichtweisen zu der Thematik auseinandergesetzt. Es ist damit weiterhin unklar, ob die Vorschrift nun verfassungswidrig ist oder nicht. Der Bundesfinanzhof kann zwar das Bundesverfassungsgericht erneut anrufen, jedoch erst dann, wenn er sich selbst noch einmal mit dem Thema befasst hat.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371