Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien

Der entschädigungslose Entzug von Aktien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens der Aktiengesellschaft führt zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust.

Der Bundesfinanzhof hat gegen die Ansicht des Fiskus den Verlust aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien durch eine im Insolvenzplan geregelte Kapitalherabsetzung auf Null samt eines Bezugsrechtsausschlusses für die anschließende Kapitalerhöhung anerkannt. Der Entzug der Aktien sei wie ein Verlust aus dem Verkauf der Aktien zu behandeln. Zwar sei der Entzug kein Verkauf und wird auch sonst vom Steuergesetz nicht erfasst. Diese Tatsache sehen die Richter aber als planwidrige Regelungslücke an, die im Wege der Analogie zu schließen sei.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371