Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Verfassungsbeschwerden zu Altersvorsorgeaufwendungen

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zur steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen nicht zur Entscheidung angenommen.

Gleich zwei Verfassungsbeschwerden zur steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Beide Beschwerdeführer wollten Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten für zukünftige Renteneinkünfte geltend machen. Das Gericht ist aber der Meinung, dass die gesetzgeberische Qualifizierung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben und die betragsmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs verfassungsrechtlich in Ordnung sind.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371