Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Fiktiver Gewerbesteuerabzug für andere Einkünfte ist unzulässig

Dass sich für Gewerbetreibende der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer verringert, weil sie einen Steuerbonus für die gezahlte Gewerbesteuer erhalten, rechtfertigt keinen fiktiven Gewerbesteuerabzug beim Solidaritätszuschlag für andere Einkünfte.

Gewerbetreibende erhalten bei der Einkommensteuer einen Steuernachlass als Ausgleich für die gezahlte Gewerbesteuer. Dadurch mindert sich auch der Solidaritätszuschlag, weil dieser von der Höhe der Einkommensteuer abhängt. Für andere als gewerbliche Einkünfte ist bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags aber kein Abzug einer fiktiven Gewerbesteuer möglich. In zwei Urteilen hat das Finanzgericht Baden-Württemberg diese Ungleichbehandlung als gerechtfertigt und damit als verfassungskonform angesehen. Der Bundesfinanzhof hat nun aber in beiden Fällen die Revision zugelassen, wird sich also noch mit der Frage befassen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371