Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab

Wer für das laufende Jahr eine Verlustbescheinigung der Bank möchte, muss diese spätestens am 15. Dezember beantragen.

Gewinne aus Wertpapiergeschäften verrechnet die Bank normalerweise automatisch mit entsprechenden Verlusten. Wer seine Wertpapiere aber auf Depots bei mehreren Banken verteilt hat, dem bleibt nur der Weg über die Verlustverrechnung per Steuererklärung. Dazu brauchen Sie eine Verlustbescheinigung der Bank, die allerdings nicht automatisch erstellt wird, weil die Verluste normalerweise auf das Folgejahr vorgetragen werden. Sie müssen die Verlustbescheinigung daher bis spätestens zum 15. Dezember 2014 bei der Bank beantragen.

 
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