Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Umsatzsteuer

Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel soll eine Gesetzesänderung die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung dauerhaft bei 500.000 Euro festschreiben.
Umsatzsteuerliche Organschaften müssen spätestens ab 2012 die durch den Bundesfinanzhof verschärften Anforderungen an eine finanzielle Eingliederung erfüllen.
Wer die von einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilte UStIdNr verwendet, hat keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug aus einem innergemeinschaftlichen Erwerb.
Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt.
Auch ein CMR-Frachtbrief, der nicht vom Auftraggeber unterschrieben ist, gilt als umsatzsteuerlich einwandfreier Versendungsnachweis.
Eine unrichtige Rechtsformangabe in der Rechnung kann den Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug kosten.
Fehlende Pflichtangaben in einer Rechnung schützen nicht davor, die darin ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen zu müssen.
Die EU-Kommission warnt vor unseriösen Angeboten zum Kauf einer gefälschten UStIdNr.
Zur bevorstehenden Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen gibt es erste Praxishinweise.
Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf für die von ihr geplanten Steuervereinfachungen vorgelegt.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371