Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Umsatzsteuer

Anfang | << | 7 8 9 10 11 [12] 13 14 15 16 17 | >> | Ende

Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob Schwimmunterricht auch von der Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht durch einen Privatlehrer erfasst wird.
Bei der Margenbesteuerung kommt die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotelübernachtungen und andere Beherbergungsleistungen nicht in Frage.
Auch bei einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletztung ist die Zahlung kein umsatzsteuerfreier Schadensersatz, sondern Teil eines umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustauschs.
Wenn der Kunde ernsthaft mit einer Leistungserbringung rechnen kann und keine Anhaltspunkte für einen Betrug hat, steht ihm auch bei ausbleibender Lieferung ein Vorsteuerabzug aus Anzahlungen zu.
Der Bundesfinanzhof äußert sich zu den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung von Waren im Niedrigpreissegment.
Der Europäische Gerichtshof legt den Unterrichtsbegriff eng aus, womit Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.
Ein Vorsteuerabzug ist ausnahmsweise auch ohne Rechnung denkbar, wenn andere Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Finanzverwaltung hat Details zur Zuordnung regelmäßig wiederkehrender Ausgaben klargestellt.
Eine mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch Verteilung der Geschäftstätigkeit auf mehrere unabhängige Gesellschaften ist nicht möglich.
Der Rat der EU hat mehrere kleinere Änderungen am Mehrwertsteuersystem beschlossen, die ab 2020 gelten sollen.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371