Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Vorsteuerabzugs bei Kleinbetragsrechnungen

Der Vorsteuerabzug bei Kleinbetragsrechnungen ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Unternehmer nicht exakt oder gar nicht bezeichnet wird.

Bei Rechnungen über Kleinbeträge bis 200 DM wie zum Beispiel Taxiquittungen ist wie bei Fahrausweisen die Bezeichnung des Leistungsempfängers nicht vorgesehen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jeweils im Einzelfall zu prüfen ist, ob der Unternehmer Leistungsempfänger gewesen ist. Vielmehr kann der Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen auch dann gewährt werden, wenn darin der Unternehmer nicht oder nicht exakt bezeichnet wird. Diese Regelung gilt sowohl für den Vorsteuerabzug im allgemeinen Besteuerungsverfahren, als auch im Vorsteuer-Vergütungsverfahren.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371