Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Umsatzsteuerverrechnung bei Dauerschuldverhältnissen

Bei Dauerschuldverhältnissen ist kein gesonderter monatlicher Umsatzsteuerausweis erforderlich.

Bei Dauerschuldverhältnissen ist es nicht üblich, dass monatliche Abrechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erfolgen. Es genügt, dass die Umsatzsteuer in der Vertragsurkunde gesondert ausgewiesen ist und die monatlichen Zahlungen durch Belege (Überweisungsaufträge) konkretisiert werden.

Eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Zur erforderlichen Konkretisierung der Leistung sollte in dem Überweisungsauftrag (oder in der Abbuchung) der Zahlungszeitraum angegeben werden, z.B. "Miete für Juli 2003". Achten Sie daher darauf, dass bei Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen die geänderte Leistung mit einem Umsatzsteuerausweis erfolgt!

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371