Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Umsatzsteuer auf Grabpflege

Für eine Grabpflegeleistung wird grundsätzlich der volle Umsatzsteuersatz fällig. Das gilt auch für Pflanzen, die im Rahmen der Grabpflege geliefert werden.

Grabpflegeleistungen sind in der Regel sonstige Leistungen, für die der normale Umsatzsteuersatz gilt. Die Lieferung von Pflanzen ist dabei Teil der Hauptleistung, gleichgültig, ob es sich um selbstgezogene oder eingekaufte Pflanzen handelt. Auch wenn ein Gartenbaubetrieb die Grabpflege nebenbei anbietet, handelt es sich nicht um eine landwirtschaftliche Dienstleistung, die der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegt.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371