Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Voraussetzung für eine umsatzsteuerliche Organschaft

Der Bundesfinanzhof hat die Anforderungen an die Bildung einer umsatzsteuerlichen Organschaft verschärft.

In einer Änderung seiner Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine GmbH nicht finanziell in eine Personengesellschaft eingegliedert ist, wenn nur mehrere Gesellschafter gemeinsam über die Anteilsmehrheit an der GmbH und der Personengesellschaft verfügen. Eine solche finanzielle Eingliederung ist aber notwendig, damit zwischen GmbH und Personengesellschaft eine umsatzsteuerliche Organschaft bestehen kann.

 
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