Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen

Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen auch vorliegt, wenn das Ladenlokal des Betriebs nicht mit verkauft, sondern nur vermietet wird.

Der Bundesfinanzhof lässt vom Europäischen Gerichtshof die Frage klären, ob eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, wenn ein Unternehmer den Warenbestand und die Geschäftsausstattung seines Geschäfts verkauft und dem Käufer das zugehörige Ladenlokal lediglich vermietet. Ergänzend will der Bundesfinanzhof wissen, ob es dabei auf die Laufzeit des Mietvertrags ankommt. Wichtig ist diese Anfrage für alle Unternehmer, die beim Verkauf ihres Betriebs über eine ähnliche Gestaltung nachdenken.

 
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