Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Umsatzsteuerfreiheit für medizinische Telefonberatung

Zu den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen können auch medizinische Telefonberatungen zählen, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung haben.

Auch telefonisch erbrachte Beratungsleistungen in Bezug auf Gesundheit und Krankheiten können unter die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen fallen, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung verfolgen. Das hat der Europäische Gerichtshof auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs hin entschieden. Im Streitfall ging es um die von verschiedenen Krankenkassen angebotene Telefon-Hotline für Versicherte, die durch die Erläuterung von Diagnosen und Beratung über mögliche Therapien ebenfalls die für eine Heilbehandlung notwendige therapeutische Zielsetzung haben können.

 
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