Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Vorsteuerabzug aus der Anschaffung von Luxussportwagen

Ob ein Luxussportwagen noch als Firmenwagen durchgeht oder als unangemessener Repräsentationsaufwand gilt, bei dem der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, hängt sehr vom Einzelfall ab.

In zwei Verfahren hat sich das Finanzgericht Hamburg mit dem Vorsteuerabzug für Sportwagen befasst, die die Unternehmer jeweils als Firmenwagen angeschafft hatten. Auch wenn die Fälle recht ähnlich liegen und die Sportwagen in beiden Fällen mit einem Kaufpreis zwischen 150.000 und 300.000 Euro eindeutig zum Luxussegment gehören, hat das Gericht unterschiedlich entschieden. Einen Lamborghini Aventador sah das Gericht als unangemessenen Repräsentationsaufwand an, womit auch der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung ausscheidet. Bei einem Ferrari California ging das Gericht dagegen davon aus, dass zwar private Interessen bei der Anschaffung eindeutig eine Rolle spielten, der Sportwagen aber auch zur Eröffnung substantieller Geschäftschancen geführt hat.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371