Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Berichtigung einer Rechnung ohne elektronische Signatur

Eine elektronische Rechnung oder Gutschrift ist auch dann berichtigungsfähig, wenn sie ohne elektronische Signatur erstellt worden ist, auch wenn dies früher gesetzlich vorgeschrieben war.

Eine ursprünglich elektronisch übermittelte Rechnung oder Gutschrift ohne elektronische Signatur kann auch in Papierform berichtigt werden und damit rückwirkend den Vorsteuerabzug ermöglichen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sieht keinen Grund, unnötig hohe Hürden für eine Berichtigung zu errichten. Zwar stammt die Originalgutschrift im Streitfall aus einem Jahr, in dem eine elektronische Signatur für eine umsatzsteuerlich wirksame Rechnung noch verpflichtend war. Aber für das Gericht bestätigt die Rechtsentwicklung zur elektronischen Rechnung, dass die Anforderungen an ihre Anerkennung nicht überspannt werden dürfen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371