Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Rückwirkender Vorsteuerabzug nach Rechnungsberichtigung

Das Recht auf Vorsteuerabzug nach einer Rechnungsberichtigung gilt nicht erst ab dem Zeitpunkt der Berichtigung, sondern bereits ab dem Zeitpunkt der Rechnungstellung.

Schon lange gab es Zweifel daran, dass die deutsche Regelung europarechtskonform ist, nach der das Recht zum Vorsteuerabzug aus einer ursprünglich falschen oder unvollständigen Rechnung erst zum Zeitpunkt der Berichtigung der Rechnung entsteht. Der Europäische Gerichtshof hat nun den Zweiflern Recht gegeben und entschieden, dass diese Regelung tatsächlich europarechtswidrig ist.

Das Prinzip der Mehrwertsteuerneutralität verlange, dass der Vorsteuerabzug ab dem Zeitpunkt gewährt wird, zu dem die die materiellen Anforderungen erfüllt sind, selbst wenn der Unternehmer bestimmten formellen Bedingungen nicht genügt hat. Der Besitz einer Rechnung mit den vorgeschriebenen Angaben sei aber eine formelle und keine materielle Bedingung für das Recht auf Vorsteuerabzug. Die klagende Firma muss daher keine Zinsen auf den erhaltenen Vorsteuerabzug aus Rechnungen leisten, die erst im Rahmen einer Betriebsprüfung um die Steuernummer des Rechnungsausstellers ergänzt wurden.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371