Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Bundesfinanzhof gewährt vorläufigen Rechtsschutz bei Bauleistungen

Der Bundesfinanzhof hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von nachträglich geänderten Umsatzsteuerbescheiden in Bauträgerfällen und hat daher die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Unter den Finanzgerichten ist bisher umstritten, ob die nachträgliche Festsetzung von Umsatzsteuer bei der Rückabwicklung in Bauträgerfällen verfassungsgemäß ist. Nun hat sich zum ersten Mal der Bundesfinanzhof zu der Frage geäußert und im Streitfall Aussetzung der Vollziehung gewährt. Für den Bundesfinanzhof bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von geänderten Umsatzsteuerbescheiden. Der Beschluss lässt zwar noch keine Prognose für die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu, aber andere betroffene Unternehmen können mit der Rückendeckung des Bundesfinanzhofs im Ernstfall nun ebenfalls auf Aussetzung der Vollziehung pochen.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371