Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Fahrschulunterricht ist vorerst umsatzsteuerfrei

Nach EU-Recht ist der von Privatlehrern erteilte Unterricht umsatzsteuerfrei, weshalb ein Fahrlehrer beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Aussetzung der Vollziehung der festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlung erreicht hat.

Ein Fahrschullehrer hat beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung erreicht. Er berief sich in seinem Antrag erfolgreich auf die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU, nach der der von Privatlehrern erteilte Unterricht steuerfrei ist. Wie es weitergeht, liegt nun in der Hand des Finanzamts.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371