Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Nichtunternehmer in einer Umsatzsteuerorganschaft

Nur weil der Europäische Gerichtshof die Möglichkeit eines Nichtunternehmers in einer Umsatzsteuerorganschaft nicht ausgeschlossen hat, folgt daraus noch kein Rechtsanspruch.

In einer Klage der EU-Kommission gegen Irland hatte der Europäische Gerichtshof vor zwei Jahren entschieden, dass ein EU-Staat eine Umsatzsteuerorganschaft mit einem Nichtunternehmer zulassen kann, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen. Nach deutschem Recht ist das allerdings nicht möglich, was das Saarländische Finanzgericht für korrekt hält. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs legt das Gericht so aus, dass es zwar die Option schafft, Nichtunternehmer in einer Organschaft zuzulassen, aber dass sich daraus keine Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten ablesen lässt, dies auch zu tun. Das deutsche Verbot von Nichtunternehmern in einer Umsatzsteuerorganschaft sei eine zulässige Maßnahme zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und -umgehung.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371