Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Buchnachweis für Ausfuhrlieferungen

Der Bundesfinanzhof hat sich mit dem Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen befasst und dabei die Verbuchung auf einem separaten Konto als Möglichkeit anerkannt.

Verbucht ein Unternehmer Ausfuhrlieferungen auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung, kann dies ausreichen, um den Buchnachweis dem Grunde nach zu führen. Für den Bundesfinanzhof kommt es nicht darauf an, ob der Unternehmer zusätzlich ein Warenausgangsbuch führt oder die Buchführung im Allgemeinen als ordnungsgemäß anzusehen ist. Ratsam ist ein solches Vorgehen trotzdem nicht.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371