Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Anfang | << | 37 38 39 40 41 [42] 43 44 45 46 47 | >> | Ende

Erneut können die Steuerschätzer erhebliche Steuermehreinnahmen prognostizieren.
Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärft die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige.
In Kürze tritt eine deutliche Verschärfung bei den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige in Kraft.
Die diversen Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wurden zum Jahresbeginn angehoben.
Gegen die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete gibt es jetzt eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf für die von ihr geplanten Steuervereinfachungen vorgelegt.
Weil auch eine Anrufungsauskunft als Verwaltungsakt gilt, ist unter anderem ein Einspruch gegen die Ankunft oder deren Widerruf möglich.
Gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen ist ein neues Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.
Zusätzlich zur Verschärfung bei der Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige wollen die Bundesländer auch noch einen Strafzins von 5 % verlangen.
Mehrere steuerzahlerfreundliche Urteile des Bundesfinanzhofs werden nun per Gesetz wieder ausgehebelt.
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371