Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001

Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 berücksichtigen neue Gesetze und Verwaltungsentscheidungen.

Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 passen die Lohnsteuer-Richtlinien 2000 an die Entwicklung des Einkommensteuerrechts an. Sie berücksichtigen insbesondere die Rechtsänderungen durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 und das Gesetz zur Familienförderung. Zwischenzeitlich ergangene Verwaltungsentscheidungen sind ebenfalls in die Lohnsteuer-Richtlinien aufgenommen worden.

Von den Änderungen durch die Richtlinien betroffen sind

die Steuerfreiheit von Abfindungen,

der Arbeitgeberersatz bei Reisekosten,

die steuerfreien Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten,

die Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen bei Altersteilzeit,

die zeitversetzte Auszahlung von steuerfreien Zuschlägen (Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit),

der Arbeitgeberersatz bzw. der Werbungskostenabzug bei Umzugskosten

und schließlich die doppelte Haushaltsführung bei ledigen Arbeitnehmern.

 
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