Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Änderung des AO-Anwendungserlasses

Das Bundesministerium der Finanzen hat durch ein weiteres Schreiben den Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert.

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung nach einem Schreiben im Februar letzten Jahres mit einem weiteren Schreiben geändert. Die Änderungen durch dieses jüngste BMF-Schreiben betreffen insbesondere die Fortgeltung des Nachprüfungsvorbehalts bei abweichender Steuerfestsetzung, die Neubestimmung des Umfangs der Vorläufigkeit bei geänderter Steuerfestsetzung, die steuerlichen Wahlrechte und ihre verfahrensrechtliche Bedeutung, sowie die Erhebung von Säumniszuschlägen in Stundungs- und Aussetzungsfällen sowie bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen.

 
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