Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Ende der Steuerpflicht bei der Kfz-Steuer

Die Steuerpflicht für die Kfz-Steuer endet erst mit der Abgabe einer Veräußerungsanzeige.

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, ist für das Ende der Kfz-Steuerpflicht nicht der Termin relevant, an dem der Kaufvertrag wirksam wurde. Vielmehr müssen Sie selbst eine Veräußerungsanzeige abgeben. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, Ihnen einen Hinweis zu geben, welche Pflichten Sie haben, um die Kraftfahrzeugsteuerpflicht zu beenden.

Haben Sie leichtfertig nicht erkannt, dass das Finanzamt von der Abgabe dieser Veräußerungsanzeige nicht unterrichtet wurde, steht einer Beendigung der Steuerpflicht Treu und Glauben entgegen, da das Finanzamt vom Weiterbestehen der Steuerpflicht ausgeht. Daher ist es auch nicht treuwidrig oder unbillig, wenn das Finanzamt weiterhin die gesetzlich geschuldeten Steuern einzieht.

 
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