Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Einkommensteuervorauszahlung neben der Lohnsteuer

Die Finanzverwaltung darf neben dem Lohnsteuerabzug auch eine Einkommensteuervorauszahlung festsetzen.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Finanzamt vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen neben dem Lohnsteuerabzug festsetzen kann. Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer ausschließlich Lohneinkünfte erzielt, es aber durch die Wahl der Steuerklasse oder der Freibeträge regelmäßig zu Nachzahlungen kommt. Der Bundesfinanzhof hat es nicht als einen Verfassungsverstoß angesehen, dass in einem solchen Fall 16 Vorauszahlungen (12 Lohnsteuer-Vorauszahlungen und 4 Einkommensteuer-Vorauszahlungen) geleistet werden. Das Gericht sah auch keinen unzulässigen Eingriff in das Recht der Eheleute, hinsichtlich der Lohnsteuerklasse ein Wahlrecht auszuüben.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371