Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Vorlage privater Kontounterlagen

Wer darauf verzichtet, für unternehmerische Zwecke ein separates Girokonto einzurichten, muss bei einer Steuerprüfung die Kontounterlagen für das Privatkonto vorlegen.

Verzichten Sie darauf, private und betriebliche Geschäftsvorfälle über getrennte Konten abzuwickeln, dann ist auch das vorwiegend für private Zwecke eingerichtete Konto gleichzeitig ein betriebliches Konto. Die Kontoauszüge und sonstigen Bankbelege, die dieses Konto betreffen, unterliegen daher auch der Aufbewahrungspflicht und sind demzufolge dem Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen vorzulegen.

 
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