Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Anfechtung einer Lohnsteueranmeldung

Ein Arbeitnehmer darf aus eigenem Recht die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers anfechten, wenn er mit der Anmeldung nicht einverstanden ist.

Nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs kann ein Arbeitnehmer aus eigenem Recht eine Lohnsteueranmeldung anfechten, wenn er der Auffassung ist, der Arbeitgeber habe zu Unrecht einen Lohnsteuerabzug vorgenommen, weil ihm zum Beispiel der Arbeitslohn noch nicht zugeflossen ist.

 
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