Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen

Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen können nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat es abgelehnt, Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Es hat darauf verwiesen, dass eine konkrete Gesundheitsgefährdung nicht durch ein vorab erstelltes technisches Gutachten und ein vorab eingeholtes amtsärztliches Attest nachgewiesen wurde. Solange keine gegenteiligen wissenschaftlich gesicherten aktuellen Erkenntnisse vorliegen, sondern lediglich persönliche Einschätzungen mitgeteilt werden, hält sich das Finanzgericht an die oberstgerichtliche Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht, wonach bei der Einhaltung der Grenzwerte eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkwellen nicht unterstellt werden kann.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371