Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig

Der Solidaritätszuschlag ist keine Sonderabgabe, sondern eine eigenständige, unbefristete Steuer und damit nicht verfassungswidrig.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags bestehen. Der Solidaritätszuschlag ist nach dieser Auffassung keine Sonderabgabe, sondern eine selbstständige Steuer, die an die Einkommen- und Körperschaftsteuer anknüpft und daher im Ergebnis zu einer Tariferhöhung führt. Der Solidaritätszuschlag führt weder zu einer übermäßigen Besteuerung, noch ist es zutreffend, dass der Solidaritätszuschlag nur befristet erhoben werden darf. Damit dürften die Argumente gegen den Solidaritätszuschlag erschöpft sein, da auch das Bundesverfassungsgericht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erhebung einer Ergänzungsabgabe hat.

 
[mmk]
 

Footer-Logo - Steuerberater Gerhard

Büro München

Lothstraße 19
80797 München

Tel.: 089 / 580 80 71
FAX: 089 / 588 531

Büro Starnberg

Maximilianstraße 8a
82319 Starnberg

Tel.: 08151 / 91240
FAX: 08151 / 912420

Büro Seeshaupt

Seeseitener Straße 2
82402 Seeshaupt

Tel.: 08801 / 1046
FAX: 08801 / 371