Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Sonstige Änderungen zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel ändern sich auch die Höhe der Versicherungssteuer und des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung sowie die Buchführungspflichtgrenze.

Neben den zahlreichen anderen Punkten sollten Sie auch noch diese Änderungen zum Jahreswechsel beachten:

Versicherungssteuer: Korrespondierend zur Erhöhung der Umsatzsteuer steigt auch die Versicherungsteuer um 3 % auf 19 %. Die niedrigeren Sondersteuersätze betragen dann für die Feuerversicherung 14 %, für eine Gebäudeversicherung mit anteiliger Feuerversicherung 17,75 % und für eine Hausratversicherung mit anteiliger Feuerversicherung 18 %.

Arbeitslosenversicherung: Als Teilausgleich für die höhere Umsatzsteuer sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 2,3 % auf 4,2 %.

Buchführungspflicht: Die steuerliche Buchführungspflichtgrenze wird von 350.000 auf 500.000 Euro angehoben.

 
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