Steuerberater München, Starnberg und Seeshaupt

Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Das Abzugsverbot für Mitgliedsbeiträge an Vereine, die kulturelle Betätigung fördern, ist bis auf weiteres ausgesetzt.

Im Januar 2006 hat das Bundesfinanzministerium ausführlich zum Thema der steuerlichen Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen Stellung genommen. Unter anderem wurde zwischen der Förderung kultureller Zwecke und der Förderung kultureller Betätigungen für die Frage des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen abgegrenzt - was zur Folge hatte, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die kulturelle Betätigungen fördern, nicht mehr abziehbar sind.

Im Laufe des Jahres 2006 gab es dagegen verschiedene politische Einwände. Nun wurde die Anwendung dieses BMF-Schreibens unter Bezugnahme auf das Erörterungsergebnis mit den für Fragen der Einkommensteuer zuständigen Referatsleitern des Bundes und der Länder ausgesetzt. Diese Entscheidung ist wohl auch im Vorgriff auf die angekündigte und für dieses Jahr geplante Überarbeitung und Erweiterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen (Initiative "Hilfen für Helfer") zu sehen.

 
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