Seit dem 1. Januar 2007 fallen für verbindliche Auskünfte des Finanzamts Gebühren an. Die Finanzverwaltung ordnet die Gebühren einer verbindlichen Auskunft als "steuerliche Nebenleistung" ein. Steuerliche Nebenleistungen dürfen die steuerliche Bemessungsgrundlage jedoch nicht vermindern. Somit dürfen die Gebühren nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden. Offenbar will die Finanzverwaltung die Hürden für solche Auskünfte noch höher legen.