Am 1. Juli 2007 ist es so weit: Jeder Bürger, vom Baby bis zum Rentner, bekommt dann vom Bundeszentralamt für Steuern eine persönliche Steueridentifikationsnummer (TIN). Diese löst die bisherige Steuernummer ab und wird insgesamt elf Ziffern lang, wobei die letzte Ziffer eine Prüfziffer ist. Die Steueridentifikationsnummer wird zentral verwaltet, ein Leben lang gespeichert und erst 20 Jahre nach dem Tod wieder gelöscht. Sie ändert sich nicht mehr bei Orts- oder Finanzamtswechseln und ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber den Finanzbehörden anzugeben.
Laut Bundesregierung wird "mit der Nummer ein wesentlicher Beitrag zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens geleistet, Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöht." Die andere Meinung lautet: Die Kontrolle des Fiskus wird damit lückenlos, und der gläserne Bürger Realität.
Bis Sie Ihre Nummer erhalten, wird aber noch einige Zeit vergehen: Zunächst übermitteln die Meldebehörden dem Bundeszentralamt für Steuern jeden Ende Juni 2007 registrierten Einwohner. Diese Übermittlung muss Ende September 2007 abgeschlossen sein. Anschließend werden Sie vom Bundeszentralamt über Ihre Identifikationsnummer und die damit gespeicherten Daten informiert.